Bedingungen für die Unterbringung

Deine Katze darf gerne bei uns Urlaub machen, ...

  • wenn sie kastriert ist.
  • wenn sie einen bestehenden Impfschutz besitzt und dieser durch den Impfpass nachweisbar ist (Katzenseuche und Katzenschnupfen).
  • wenn sie an keinen akuten Krankheiten (Schnupfen u.ä.) leidet
  • wenn sie frei von inneren und äußeren Parasiten ist (entwurmt und entfloht durch Tierarzt)

 

Wir bitten zu beachten: Eine Impfung darf nicht älter als ein Jahr und nicht frischer als zwei Wochen bei der Abgabe sein. Außerdem muss deine Katze frei von Parasiten sein (entfloht und entwurmt 2-4 Wochen vor Abgabe, bestätigt von einem Tierarzt). Auch darf die Katze keine ansteckenden Krankheiten haben, sonst ist ein Aufenthalt in unserer Katzenpension nicht möglich. Bei der Anmeldung müssen wir zwingend über chronische Leiden (z.B. Herzprobleme) jeder Form informiert und aufgeklärt werden, damit eine ggf. notwendige Medikamentengabe mit eingeplant werden kann.

Unsere Vertragsbedingungen im Detail, wie sie auch im Pensionsvertrag zu finden sind

 

Vertragsbedingungen

 

  1. Das Katzen-Hotel „Vier Pfoten“ (im Nachhinein Katzenpension genannt) verpflichtet sich, zuvor genannte Katze für den vereinbarten Zeitraum bestmöglich unterzubringen und zu versorgen.

 

  1. Die Aufnahme der Katze erfolgt auf eigene Gefahr der Halterin / des Halters (nachfolgend nur Halter genannt). Die Haftung der Katzenpension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Das Haftungsrisiko der Katzenpension ist beschränkt auf den aktuellen Mindestwert einer Katze derselben Rasse, jedoch nicht mehr wie 300,00 € je Katze. Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen der Katze während des Aufenthaltes.

 

  1. Um Ihrer Katze die Eingewöhnung bei uns zu erleichtern, empfehlen wir, sie bei Tageslicht zu bringen. Die Katzenpension übernimmt keine Haftung für Körbchen, Decken, Spielzeug oder andere mitgebrachte Gegenstände. Falls diese beschädigt werden oder aus irgendeinem Grund verloren gehen, so werden diese durch die Katzenpension nicht ersetzt. Allerdings wird dies nicht empfohlen, da diese Gegenstände den Geruch anderer Katzen annehmen können und dann zu Hause nicht mehr von Ihrer Katze benutzt werden könnten.

 

  1. Das Futter für die Dauer des Aufenthaltes wird von der Katzenpension gestellt und ist in den Betreuungsgebühren enthalten. Es bleibt Ihnen freigestellt, eigenes Futter für Ihre Katze mitzubringen, wodurch sich allerdings die Gebühren nicht verringern. Auch kann die Katzenpension nicht garantieren, dass dann auch andere untergebrachte Katzen etwas von diesem Futter fressen. Sollte eine Ihrer Katzen ein spezielles vom Tierarzt verordnetes Futter benötigen, wird diese Katze während der Fütterung separiert. Allerdings kann auch nicht garantiert werden, dass Ihre Katze nicht auch „normales“ Futter frisst.

 

  1. Ist es dem Halter nicht möglich, seine Katze zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes ist eine zusätzliche Gebühr von 3,00€ pro Tag zu entrichten. Zudem behält sich die Katzenpension bei voll belegter Pension vor, die Katze in einer anderen Katzenpension unterzubringen. Alle hierdurch entstehenden Kosten incl. Fahrtkosten sind vom Katzenhalter zu tragen.

 

  1. Wird die Katze nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Katzenhalter verlängert, so geht die Katze mit Ablauf von 14 Kalendertagen in das Eigentum der Tierpension über. Die Katzenpension wird sich in diesem Fall bemühen, die Katze an einen neuen Besitzer zu vermitteln oder die Katze einem Tierheim zu übergeben. Sämtliche daraus resultierende Kosten trägt der Halter.

 

  1. Der Halter versichert, dass die Katze gegen Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen (Rhintracheitis) geimpft ist. Bei Freigängern ist eine Impfung gegen Tollwut empfohlen. Die Hinterlegung des Impfpasses ist Voraussetzung für die Unterbringung in der Katzenpension. Weiterhin muss die Katze vor Abgabe entfloht und entwurmt sein. Dies sollte innerhalb von 2-4 Wochen vor Abgabe geschehen und muss von einem Tierarzt bestätigt werden. Ein Nachweis der bestehenden Impfungen, der Entwurmung und Entflohung gegenüber der Katzenpension ist verpflichtend. Ohne diese Nachweise ist eine Aufnahme der Katze in der Katzenpension nicht möglich. Eine Rückerstattung bzw. Gutschrift der Anzahlung entfällt.

 

  1. Des Weiteren können in der Katzenpension nur kastrierte bzw. sterilisierte Katzen aufgenommen werden. Bei Jungkatzen und Kitten kann eine Ausnahme gemacht werden.

 

  1. Der Halter versichert, dass die Katze innerhalb der letzten 30 Tage an keiner ansteckenden Krankheit gelitten hat und bestätigt, dass sich die Katze in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet. Bringt die Katze eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieser Katze ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere.

 

  1. Sollte die Katze krank werden oder sich verletzen, ist die Katzenpension berechtigt, im eigenen Ermessen einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder die Katze in einer anderen Weise medizinisch zu versorgen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Halter zu tragen.

 

  1. Sollte sich die Katze während des Aufenthaltes in einer Art und Weise verletzten oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zu einer Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei der Katzenpension. Die Kosten trägt der Halter. Sollte die Katze auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls die anfallenden Kosten vom Halter getragen.

 

  1. Der Pensionsplatz gilt nur als garantiert, wenn es innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung zum Vertragsabschluss kommt. Eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtkosten (mindestens jedoch 50,00 €) ist dann bei Vertragsabschluss fällig. Der vollständige Restbetrag muss bei Abgabe der Katze bezahlt werden. Bei Vertragsrücktritt bis 28 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin ist eine Aufwandsentschädigung von 50% der Anzahlung zu leisten. Bei Rücktritt im Zeitraum von weniger als 28 Kalendertagen beläuft sich die Entschädigung auf dem kompletten Anzahlungsbetrag. Alternativ ist es möglich die volle Anzahlung bzw. 50% der Anzahlung als Gutschrift für die nächste Buchung innerhalb von 12 Monaten zu erhalten.

 

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.

     

    Zusätzliche Vertragsbedingungen

     

    Das Konzept der Katzenpension sieht vor, die Katzen innerhalb der Katzenpension in Gruppen zu halten. trotz aller Vorteile für die Tiere ist damit stets ein Risiko verbunden. Zwar wird das Aggressionspotential aller Katzen im Voraus abgeklärt, doch Kratzen, Beißen gehören auch zum natürlichen Verhalten von Katzen und Verletzungen lassen sich nie ganz ausschließen. Sollte das Verhalten der Katze (z.B. extreme Aggression gegenüber anderen Katzen bzw. dem Pensionspersonal) eine nachträgliche getrennte Unterbringung notwendig machen entstehen nachträglich zusätzliche Kosten, über die Sie sofort informiert werden. Alternativ dazu ist eine Einzelunterbringen ist nach Absprache möglich, was aber auch eine höhere Betreuungsgebühr bedeutet.

     

    Aufgrund der begrenzten Kapazität unserer Katzenpension kann weder die Einzelunterbringung noch für jeden Interessenten ein Platz garantiert werden. Wenn voll - dann voll. Nur nach Vertragsabschluss ist der Platz für Ihre Katze garantiert.

     

    (Vertragsbedingungen aktualisiert am 22.09.2023. Bei bereits abgeschlossenen Pensionsverträgen bleiben die Bedingungen unverändert)

     

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